Vom 30.08. bis 30.09.2022 wurden im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung (KoQU) zum zweiten Mal die Berliner Kindertagespflegepersonen in einer anonymen Online-Umfrage befragt. Bereits im August 2021 hatte es eine erste Online-Umfrage gegeben.
Mit der zweiten Befragung verfolgte die KoQU diese Ziele:
Der Online-Fragebogen bestand aus vier Teilen mit insgesamt 20 Fragen sowie einem freien Feld für zusätzliche Anmerkungen der Kindertagespflegepersonen. Es wurden allgemeine Fragen zur Betreuungssituation gestellt sowie Fragen zu den Themen Vernetzung/Vertretung, Fortbildungen und interne Evaluation, Kinderschutz sowie Ü3-Betreuung.
434 Kindertagespflegepersonen haben den Link zum Fragebogen angeklickt.
222 Kindertagespflegepersonen haben den Fragebogen begonnen.
154 Kindertagespflegepersonen haben den Fragebogen beantwortet und abgeschlossen.
Obwohl im Gegensatz zum letzten Jahr bei dieser Umfrage unter den Teilnehmenden (TN) keine Preise verlost wurden, ist die Anzahl dieser im Vergleich zum Vorjahr damit nur sehr leicht zurückgegangen (2021: 167 TN). Mit 154 TN beteiligten sich erneut mehr als 10% aller in Berlin tätigen Kindertagespflegepersonen an der Umfrage.
Die nachfolgende Darstellung zeigt, dass sich die meisten Kindertagespflegepersonen - wie bereits 2021 - direkt zu Beginn des Umfragezeitraums (31.08.) bzw. nachdem eine Erinnerungs-E-Mail durch die KoQU verschickt wurde (20.09.) an der Umfrage beteiligten.
Abb. 1): Anzahl Teilnehmende im Zeitverlauf
Zunächst wurden die Teilnehmenden auch 2022 gebeten, einige allgemeine Fragen zu beantworten. Diese Informationen wurden später genutzt, um herauszufinden, ob das Antwortverhalten in Zusammenhang mit der Form der Kindertagespflege, dem Bezirk oder z.B. dem Arbeitsort steht.
Form der Kindertagespflege
Kindertagespflegepersonen können alleine drei oder bis zu fünf Kinder betreuen (Einzelpflegestellen). Arbeiten sie im Verbund, können zwei Kindertagespflegepersonen zusammen bis zu 10 Kinder betreuen (Verbundpflegestellen). Die Teilnehmenden arbeiten fast zu gleichen Teilen in Einzel- und Verbundpflegestellen (s. Abb. 2).
Abb. 2): Form der Kindertagespflege
Bezirk
Durch die Umfrage konnten Daten von 154 teilnehmenden Kindertagespflegepersonen aus allen zwölf Berliner Bezirken gewonnen werden (s. Abb. 3).
Abb. 3): Anzahl der Teilnehmenden in den verschiedenen Bezirken im Verhältnis zu allen Teilnehmenden an der Umfrage
Jahre an Berufserfahrung
57% aller Teilnehmenden sind bereits seit 11 oder mehr Jahren als Kindertagespflegeperson tätig und nur 5% der Teilnehmenden üben die Tätigkeit seit weniger als einem Jahr aus (s. Abb. 4). Deshalb ist davon auszugehen, dass die Teilnehmenden über vertiefte Kenntnisse über das Feld der Kindertagespflege in Berlin verfügen.
Abb. 4.): Jahre an Berufserfahrung als Kindertagespflegeperson
Betreuungsort
Kindertagespflege kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson, der Erziehungsberechtigten (des Kindes) oder in angemieteten Räumen angeboten werden. Mehr als die Hälfte der teilnehmenden Kindertagespflegepersonen betreut die Kinder im eigenen Haushalt (s. Abb. 5). Dies entspricht nicht dem Verhältnis, das sich im Land Berlin zeigt, betrachtet man alle Kindertagespflegestellen. Im Jahr 2021 arbeiteten 63% derer, die sich an der Umfrage beteiligt hatten, in angemieteten Räumen.
Abb. 5): Betreuungsort
Vernetzung
Die Teilnehmenden waren aufgefordert anzugeben, wie sie in ihrem Bezirk vernetzt sind und konnten dabei mehrere der vorgegebenen Antworten auswählen.
Die Mehrheit, ungefähr 75% der Teilnehmenden, sind durch Treffen mit anderen Kindertagespflegepersonen, beispielsweise auf Spielplätzen, vernetzt (116 TN). Fast genauso viele der Befragten sind in Gruppen bei WhatsApp oder anderen Messenger-Diensten wie z.B. Telegram vernetzt (109 TN).
Fast 50% der Befragten gaben an, in Kiezgruppen mit mehr als zehn Teilnehmer*innen vernetzt zu sein (75 TN). Etwa 32% der befragten Personen sind in Kiezgruppen mit weniger als zehn Teilnehmer*innen (49 TN) vernetzt und können sich somit (laut aktueller AV-KTPF, Stand 2022) die vier Kiezgruppentreffen (á 2 UE) pro Jahr nicht als Fortbildungstag anerkennen und entsprechend vergüten lassen. Im Jahr 2021 hatten nur 58% angegeben, einer Kiezgruppe anzugehören (eine Differenzierung nach Gruppengröße war nicht vorgenommen worden). Überträgt man die Zahlen auf alle Tätigen, kann von einer Steigerung der Anzahl an Kindertagespflegepersonen ausgegangen werden, die in einer Kiezgruppen vernetzt sind.
Sieben Personen gaben an, dass sie nicht vernetzt sind, sechs von ihnen wünschen sich jedoch eine Vernetzung.
Fünf Teilnehmende gaben im September 2022 an, bereits die Google-Karte der KoQU zu kennen (s. Abb. 6). Zu diesem Zeitpunkt wurde die Google-Karte durch die KoQU noch nicht aktiv beworben.
Abb. 6): Vernetzung im Bezirk
Vertretung allgemein
Die Teilnehmenden wurden auch 2022 gefragt, wie ihre Vertretungssituation in den letzten zwölf Monaten aussah. Durch die Nutzung der möglichen Mehrfachauswahl durch die Teilnehmenden wird deutlich, dass die Kindertagespflegepersonen auch in diesem Erhebungszeitraum unterschiedliche Vertretungsmöglichkeiten parallel nutzten. Die 154 Befragten gaben insgesamt 307 Stimmen für die verschiedenen Vertretungsmöglichkeiten ab.
Auffällig und alarmierend ist hier die Tatsache, dass 53% aller Teilnehmenden angeben, bereits mit Krankheitssymptomen gearbeitet zu haben. Diese Antwortmöglichkeit stand 2022 das erste Mal zur Verfügung. Auch die 44%, die angeben, dass im Vertretungsfall die Eltern die Betreuung ihrer Kinder übernehmen, sprechen gegen das Vorhandensein eines funktionierenden Vertretungssystems. 29% bestätigen dies klar, indem sie angeben, dass es kein Vertretungssystem gebe. Bereits 2021 hatten die Teilnehmenden die Eltern am häufigsten als Lösung für Vertretungssituationen genannt.
27% der Teilnehmenden konnten sich in der Vergangenheit im Verbund gegenseitig vertreten. Nur 12% gaben jedoch an, eine feste Vertretungsperson zu haben bzw. dass die Fachberatung eine Vertretung organisiert hat (s. Abb. 7).
Abb. 7): Vertretungssituation der Kindertagespflegepersonen
Zufriedenheit mit dem Vertretungssystem
76% der befragten Kindertagespflegepersonen geben an, unzufrieden mit dem aktuellen Vertretungssystem in Berlin zu sein (s. Abb. 8). Dies lässt, verglichen mit dem Vorjahr, in dem 69% unzufrieden waren, auf einen weiteren Zuwachs der Unzufriedenheit schließen.
Verbund- und Einzelpflegestellen sind dabei in etwa gleich unzufrieden mit dem Vertretungssystem.
An dem im Zuge der Auswertung der Umfrage 2021 beschriebenen Vertretungssystem ist in den vergangenen Jahren keine Änderung vorgenommen worden.
Abb. 8): Zufriedenheit mit dem Vertretungssystem in Berlin
Vertretungsbedarf
Die Teilnehmenden wurden zum Thema Vertretung außerdem gefragt, an wie vielen Tagen sie in den letzten zwölf Monaten eine Vertretung in Anspruch genommen hätten, wenn es eine verlässliche Vertretungsperson geben würde.
Etwa 80% der Befragten hätten eine verlässliche Vertretungsperson in Anspruch genommen (124 TN). Dies ist, im Vergleich zum Vorjahr, eine deutlich gestiegene Anzahl an Kindertagespflegepersonen.
28% hätten die Vertretung an 1-5 Tagen, weitere 29% an 6-10 Tagen benötigt. Auf den Zeitraum von 6-10 Tagen entfielen somit die meisten Antworten (s. Abb. 9). Im Vergleich zum Vorjahr wurden weitere Antwortmöglichkeiten hinzugefügt, so dass nun genauer ausgesagt werden kann, an wie vielen Tagen Kindertagespflegepersonen Vertretung benötigt hätten.
Abb. 9): Vertretungsbedarf der Kindertagespflegepersonen in den letzten zwölf Monaten
Anerkannte/nicht anerkannte Bildungsträger
Die Teilnehmenden wurden gefragt, ob sie bereits eine Fortbildung bei einem Bildungsträger besucht haben, der nicht ausdrücklich durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie anerkannt ist und ob diese dann von der Fachberatung anerkannt wurde.
In Berlin müssen tätige Kindertagespflegepersonen dem Jugendamt pro Jahr Fortbildungen im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten nachweisen. Diese müssen, um anerkannt zu werden, in Bezug zur Tätigkeit stehen und bei Bildungsträgern absolviert werden, die durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) zugelassen sind. Werden andere Bildungsträger besucht, entscheidet die Fachberatung des Jugendamtes, ob eine Fortbildung anerkannt wird.
Über ein Drittel der Befragten hat bereits eine Fortbildung bei einem nicht von der SenBJF anerkannten Bildungsträger besucht (56 TN).
42 Kindertagespflegepersonen davon gaben dann weiter an, dass die besuchte Fortbildung auch vom Jugendamt anerkannt wurde (s. Abb. 10).
Abb. 10): Besuch einer Fortbildung bei einem Bildungsträger, der nicht offiziell durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familien zugelassen ist
Die Teilnehmenden wurden anschließend gefragt, ob es außerhalb der durch die SenBJF zugelassenen Bildungsträger weitere gibt, die sie anderen Kindertagespflegepersonen empfehlen würden. Etwa 75% der Befragten verneinten dies (117 TN) (s. Abb. 11). Die von den restlichen Teilnehmenden genannten Bildungsträger wurden durch die KoQU zusammengetragen und zu Informationszwecken an die SenBJF weitergeleitet.
Abb. 11): Fortbildungsträger - außerhalb der durch die Senatsverwaltung zugelassenen - die die Teilnehmenden anderen Kindertagespflegepersonen empfehlen würden
Ausstattung mit Materialien
Eingangs wurden die Kindertagespflegepersonen gefragt, ob es in ihrer Kindertagespflegestelle ein aktuelles Berliner Bildungsprogramm (BBP) von 2014 gibt und ob sie die Materialien für die interne Evaluation (Blauer Ordner) besitzen. Hier haben 90% der befragten Kindertagespflegepersonen (139 TN) angegeben, dass es ein BBP in ihrer Kindertagespflegestelle gibt (s. Abb. 12) und 74% (114 TN), dass sie die Materialien für die interne Evaluation besitzen (s. Abb. 13).
Abb. 12): Vorhandensein eines aktuellen Berliner Bildungsprogramms in der eigenen Kindertagespflegestelle
Abb. 13.): Besitz der Materialien für die interne Evaluation (Blauer Ordner) in der Kindertagespflege
Bei der Befragung im Jahr 2021 gaben von 167 Teilnehmenden 89 (53%) an, dass sie den blauen Ordner besitzen, 78 hatten dies verneint. Nach dem Besitz des Berliner Bildungsprogramms (BBP) wurde 2021 nicht gefragt. Da die Unterstützenden in den letzten 12 Monaten regelmäßig Blaue Ordner und auch BBPs an Kindertagespflegestellen verteilt haben und weiterhin verteilen, kann dies als gelungene Maßnahme gewertet werden. Die Zahl derer, die nicht über die Materialien zur internen Evaluation verfügt, konnte somit reduziert werden. Bei dem BBP ist dies ebenfalls anzunehmen.
Teilnahme an einer internen Evaluation (Kindertagespflege)
40% der Befragten haben bereits an einer internen Evaluation für Kindertagespflege teilgenommen (61 TN) (s. Abb. 14).
Abb. 14): Teilnahme an einer internen Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm für Kindertagespflege
In 2021 lag der Anteil derjenigen befragten Kindertagespflegepersonen, die bereits an einer internen Evaluation teilgenommen hatten, mit 46 Teilnehmenden bei ca. 28%. Hier wurde allerdings noch nicht zwischen der internen Evaluation in der Kita und der für Kindertagespflege differenziert. Da im Feld der Kindertagespflege viele pädagogische Fachkräfte tätig sind, die vor Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson in einer Kita gearbeitet haben, konnte 2021 nicht zweifelsfrei unterschieden werden, ob sich die Teilnehmenden auf eine Teilnahme an einer internen Evaluation für den Bereich Kita oder Kindertagespflege bezogen. Unabhängig davon weisen die Zahlen aus dem Jahr 2022 nach, dass von den an der Umfrage teilnehmenden Kindertagespflegepersonen ein höherer Anteil als 2021 an einer internen Evaluation teilgenommen hat.
Zur Implementierung der internen Evaluation in der Kindertagespflege hat die KoQu durch Aufklärung und Werbung sowie das Angebot einer kostenlosen Teilnahme für 58 Kindertagespflegepersonen die interne Evaluation dem Feld zugänglicher gemacht und kam damit dem Ziel der Implementierung näher. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass zur Implementierung der Internen Evaluation weitere Anstrengungen erforderlich sein werden, da das Instrument perspektivisch von allen Kindertagespflegepersonen genutzt werden sollte, um die Qualität der eigenen Arbeit regelmäßig zu überprüfen.
Organisation
Bei der Frage danach, wie die besuchte(n) interne(n) Evaluation(en) organisiert wurden, waren mehrere Antworten möglich. Bei 28 Kindertagespflegepersonen wurde die interne Evaluation durch sie selbst oder eine andere Kindertagespflegeperson organisiert. 22 Kindertagespflegepersonen haben eine ausgeschriebene interne Evaluation bei einem Bildungsträger (Familien für Kinder gGmbH oder Berliner Kitainstitut (Beki)) besucht. Weiterhin gaben 21 der Kindertagespflegepersonen an, dass sie an einer kostenfreien internen Evaluation über die KoQU teilgenommen haben (s. Abb. 15).
Abb. 15): Organisation der besuchten internen Evaluation(en) für Kindertagespflege
Motivation
Abschließend wurde zum Thema interne Evaluation gefragt, ob die Teilnehmenden erneut an einer internen Evaluation teilnehmen würden. Von 58 Kindertagespflegepersonen, die bereits an einer internen Evaluation teilgenommen haben, können sich mit 79% die meisten vorstellen, erneut an einer internen Evaluation teilzunehmen (46 TN) (s. Abb. 16).
Abb. 16): Erneute Teilnahme an einer internen Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm in der Kindertagespflege
Im letzten Jahr gaben von 46 Kindertagespflegepersonen, die bereits an einer internen Evaluation (keine Differenzierung zwischen interner Evaluation für Kita und Kindertagespflege) teilgenommen hatten, 31 Befragte an, dass sie wiederholt an einer internen Evaluation teilnehmen würden (67%). Somit konnte auch diese Zahl (zumindest in dieser Stichprobe) gesteigert werden.
Informationsstand
Hier wollte die KoQU von den Kindertagespflegepersonen erfahren, ob sie sich zum Thema Kinderschutz gut informiert fühlen und wissen, wie sie im konkreten Fall handeln müssten.
Im Juni 2021 hatten sich die rechtlichen Vorgaben (§8a SBG VIII) in Bezug auf Kinderschutz in Kindertagespflegestellen verändert. Kindertagespflegepersonen sind nun fallverantwortlich. Über diese Änderung informierte die Frage nicht.
Mit 54% fühlt sich über die Hälfte der Befragten (84 TN) gut informiert und weiß, wie sie im Ernstfall zu handeln hat. Weitere 45 Teilnehmende (30%) gaben an, dass sie einige Informationen haben, sich aber unsicher fühlen würden, wenn sie handeln müssten. Nur 24 Kindertagespflegepersonen (16%) fühlen sich nicht gut informiert und wissen nicht, wie sie handeln müssten (s. Abb. 17).
Abb. 17): Informationsstand der Kindertagespflegepersonen zum Thema Kinderschutz in Hinblick auf die veränderten rechtlichen Vorgaben (§8a SGB VIII)
Möglich ist, dass einzelne Teilnehmende sich gut informiert fühlen, da ihnen die rechtlichen Änderungen noch nicht bekannt waren. Zum Zeitpunkt der Befragung hatten in nur wenigen Bezirken bereits Informationsveranstaltungen zu diesem Thema stattgefunden.
Meinungsbild
Von den 154 Teilnehmenden stufen mit 73% rund drei Viertel der befragten Kindertagespflegepersonen (112 TN) die Kindertagespflege als geeignetes Betreuungssetting für die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt ein (s. Abb. 18).
Abb. 18): Kindertagespflege als geeignetes Betreuungssetting für Kinder bis zum Schuleintritt
Qualifizierung für Ü3-Betreuung
Weiterhin wurden die Teilnehmenden zu diesem Thema gefragt, ob es eine besondere Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen, die Kinder bis zum Schuleintritt betreuen, geben sollte.
Für 33% der befragten Kindertagespflegepersonen (51 TN) braucht es eine solche Qualifizierung nicht. Die restlichen 103 Teilnehmenden halten eine zusätzliche Qualifizierung für notwendig (s. Abb. 19).
Abb. 19): Notwendigkeit einer zusätzlichen Qualifizierung für die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt
Abschließend hatten die Kindertagespflegepersonen erneut die Möglichkeit, freie Anmerkungen zu äußern. Diese Möglichkeit wurde von 48 Kindertagespflegepersonen (31%) genutzt.
Die häufigsten Kommentare gab es zu dem Thema „Finanzielles“ (11 TN). Hier äußerten die Befragten vor allem,
Wie bereits in der letzten Umfrage war auch die Konkurrenzsituation zu den Kitas wieder Thema. Kindertagespflegepersonen äußerten, dass die Kinder nicht so lange in der Kindertagespflege blieben, wie sie eigentlich könnten, sondern gingen, sobald den Eltern ein Kita-Platz angeboten würde. Dadurch herrsche eine hohe Fluktuation und Unruhe in den Gruppen.
Ein weiteres Thema in den zusätzlichen Anmerkungen waren Fortbildungen im Allgemeinen. Hier wurde unter anderem der Wunsch nach mehr Online-Fortbildungen geäußert.
Außerdem wurde von einigen Teilnehmenden angemerkt, dass sie sich als Kindertagespflegepersonen nicht ausreichend wertgeschätzt fühlen und die Tätigkeit nicht ausreichend Anerkennung finde.
Auch die Regelung zu den Krankheits- und Urlaubstagen war für einige Kindertagespflegepersonen in den zusätzlichen Anmerkungen ein Thema, das kritisch kommentiert wurde.
Des Weiteren gab es Anmerkungen zum Thema Selbstständigkeit. Dabei ging es um den Wunsch, lieber angestellt zu sein als selbstständig bzw., dass sie - wenn selbständig - dann „richtig“ selbstständig sein wollen.
Außerdem gab es Rückmeldungen, in denen der Wunsch nach Unterstützung bei der Raumsuche bzw. der Anmietung von Räumen geäußert wurde, da dies für Kindertagespflegepersonen (z. B. durch die Zweckentfremdung) zunehmend schwieriger werden würde.