Unterstützung für die Jugendämter
Wir unterstützen die Jugendämter bei ihren vielfältigen Aufgaben rund um die Kindertagespflege.
Aus 6 Handlungsfeldern können die Jugendämter Unterstützung von uns in Anspruch nehmen.
Individuelle Bedarfe der Jugendämter
Einzelne Jugendämter haben spezifische Bedarfe, die bisher nicht abgedeckt wurden – fragen Sie uns, wir suchen nach einer Lösung.
Mitarbeiter*innen gesucht
Sozialpädagog*in, Sozialarbeiter*in, Dipl.-Pädagog*in (m/w/d) o.ä. Qualifikation für Projekt in der Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung im Rahmen des Gute Kita- Gesetzes für die Kindertagespflege in Berlin.
Das Projekt ist eine tolle Chance für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Berlin – seien Sie dabei!
Das GUTE KITA GESETZ
Am 1. Januar 2019 trat das Gute KiTa Gesetz in Kraft.
In Vorbereitung auf die Umsetzung des Gesetzes wurde ein Instrumentenkasten mit zehn Handlungsfeldern entwickelt, aus welchem die einzelnen Länder Handlungsfelder wählen konnten. Im Zeitraum von 2019 bis 2022 stellt der Bund dafür insgesamt 5,5 Mrd. Euro bereit.
In Vorbereitung auf die Umsetzung des Gesetzes wurde ein Instrumentenkasten mit zehn Handlungsfeldern entwickelt, aus welchem die einzelnen Länder Handlungsfelder wählen konnten. Im Zeitraum von 2019 bis 2022 stellt der Bund dafür insgesamt 5,5 Mrd. Euro bereit.
Der Instrumentenkasten im GUTE KITA GESETZ enthält folgende mögliche Handlungsfelder:
Handlungsfeld 1: Bedarfsgerechte Angebote
Handlungsfeld 2: Guter Betreuungsschlüssel
Handlungsfeld 3: Qualifizierte Fachkräfte
Handlungsfeld 4: Starke Kitaleitung
Handlungsfeld 5: Kindgerechte Räume
Handlungsfeld 6: Gesundes Aufwachsen
Handlungsfeld 7: Sprachliche Bildung
Handlungsfeld 8: Starke Kindertagespflege
Handlungsfeld 9: Netzwerke für mehr Qualität
Handlungsfeld 10: Vielfältige pädagogische Arbeit
Weniger Gebühren: Familien werden bei den Gebühren entlastet
Die einzelnen Länder waren aufgefordert, Handlungsfelder auszuwählen, in welchen sie – ihrer jeweiligen Situation entsprechend – die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln werden. In diesem Zuge wurden Verträge zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern geschlossen, in welchen Maßnahmen zu den ausgewählten Handlungsfeldern festgelegt wurden.
Handlungsfeld 1: Bedarfsgerechte Angebote
Handlungsfeld 2: Guter Betreuungsschlüssel
Handlungsfeld 3: Qualifizierte Fachkräfte
Handlungsfeld 4: Starke Kitaleitung
Handlungsfeld 5: Kindgerechte Räume
Handlungsfeld 6: Gesundes Aufwachsen
Handlungsfeld 7: Sprachliche Bildung
Handlungsfeld 8: Starke Kindertagespflege
Handlungsfeld 9: Netzwerke für mehr Qualität
Handlungsfeld 10: Vielfältige pädagogische Arbeit
Weniger Gebühren: Familien werden bei den Gebühren entlastet
Die einzelnen Länder waren aufgefordert, Handlungsfelder auszuwählen, in welchen sie – ihrer jeweiligen Situation entsprechend – die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln werden. In diesem Zuge wurden Verträge zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern geschlossen, in welchen Maßnahmen zu den ausgewählten Handlungsfeldern festgelegt wurden.
Der Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin wurde am 2. Oktober 2019 von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Frau Dr. Franziska Giffey, dem regierenden Bürgermeister von Berlin Michael Müller und der Senatorin für Bildung, Jugend und Familien (SenBJF) Sandra Scheeres unterschrieben.
Handlungsfelder für Berlin
Berlin entschied sich für sechs der zehn Handlungsfelder, wobei auf die Beitragsentlastung für Eltern verzichtet werden konnte, da diese bereits seit 2018 besteht. Vertraglich festgelegt wurden Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern mit unterschiedlicher Gewichtung des Einsatzes der finanziellen Mittel in Höhe von rund 239 Mio. Euro:
Handlungsfeld 3: Qualifizierte Fachkräfte
Handlungsfeld 4: Starke Kitaleitung
Handlungsfeld 5: Kindgerechte Räume
Handlungsfeld 8: Starke Kindertagespflege
Handlungsfeld 9: Netzwerke für mehr Qualität
Starke Kindertagespflege
Der Stärkung der Kindertagespflege wird in Berlin große Bedeutung beigemessen, was sich mitunter daran ablesen lässt, dass mehr als ein Viertel der vom Bund bereitgestellten finanziellen Mittel in diesen Bereich fließen soll.Im Bund-Länder-Vertrag werden die konkreten Maßnahmen wie folgt ausgeführt:
Verbesserung der Vergütungsstruktur in der Kindertagespflege
Diese Maßnahme ist bereits umgesetzt worden, indem die Betreuungsentgelte für Kindertagespflegepersonen ab dem 01.01.2020 und nochmals ab dem 01.11.2020 deutlich angehoben wurden, so dass Personen, die drei Kinder ganztags in Kindertagespflege betreuen, mittlerweile Zahlungen erhalten, die sich am Landesmindestlohn orientieren.
Einführung von mittelbar pädagogischer Arbeit (mpA)
Seit dem 01.01.2019 erhalten Kindertagespflegepersonen eine pauschale Vergütung pro Kind für die mittelbar pädagogische Arbeit, die sie außerhalb ihrer eigentlichen Betreuungszeit leisten, wie z.B. Dokumentation, Elterngespräche, die Vor- und Nachbereitung ihrer pädagogischen Angebote. Ab dem 01.11.2020 wurde diese Zahlung angehoben - monatlich erhalten Kindertagespflegepersonen nun pauschal 50,00 Euro pro Kind.
Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege
Es wird eine Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung eingerichtet, die mithilfe von bis zu 15 Mitarbeitenden kooperierende Jugendämter entlastet und die Kindertagespflegepersonen bei der Weiterentwicklung von Qualität unterstützt.Dieses Projekt wurde von der SenBJF europaweit öffentlich ausgeschrieben und im Juli 2020 an die Familien für Kinder gGmbH vergeben.