Am 1. Januar 2019 trat das Gute KiTa Gesetz in Kraft. In Vorbereitung auf die Umsetzung des Gesetzes wurde ein Instrumentenkasten mit zehn Handlungsfeldern entwickelt, aus welchem die einzelnen Länder Handlungsfelder wählen konnten. Im Zeitraum von 2019 bis 2022 stellte der Bund für die Umsetzung insgesamt 5,5 Mrd. Euro bereit.
Der Instrumentenkasten im GUTE KITA GESETZ enthielt folgende mögliche Handlungsfelder:
Handlungsfeld 1: Bedarfsgerechte Angebote
Handlungsfeld 2: Guter Betreuungsschlüssel
Handlungsfeld 3: Qualifizierte Fachkräfte
Handlungsfeld 4: Starke Kitaleitung
Handlungsfeld 5: Kindgerechte Räume
Handlungsfeld 6: Gesundes Aufwachsen
Handlungsfeld 7: Sprachliche Bildung
Handlungsfeld 8: Starke Kindertagespflege
Handlungsfeld 9: Netzwerke für mehr Qualität
Handlungsfeld 10: Vielfältige pädagogische Arbeit
Weniger Gebühren: Familien werden bei den Gebühren entlastet
Die einzelnen Länder waren aufgefordert, Handlungsfelder auszuwählen, in welchen sie – ihrer jeweiligen Situation entsprechend – die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln wollten. In diesem Zuge wurden Verträge zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern geschlossen, in welchen Maßnahmen zu den ausgewählten Handlungsfeldern festgelegt wurden.
Der Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin wurde am 2. Oktober 2019 von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Frau Dr. Franziska Giffey, dem regierenden Bürgermeister von Berlin Michael Müller und der Senatorin für Bildung, Jugend und Familien (SenBJF) Sandra Scheeres unterschrieben.
Berlin entschied sich für sechs der zehn Handlungsfelder, wobei auf die Beitragsentlastung für Eltern verzichtet werden konnte, da diese bereits seit 2018 besteht. Vertraglich festgelegt wurden Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern mit unterschiedlicher Gewichtung des Einsatzes der finanziellen Mittel in Höhe von rund 239 Mio. Euro:
Handlungsfeld 1: Bedarfsgerechte Angebote
Handlungsfeld 3: Qualifizierte Fachkräfte
Handlungsfeld 4: Starke Kitaleitung
Handlungsfeld 5: Kindgerechte Räume
Handlungsfeld 8: Starke Kindertagespflege
Handlungsfeld 9: Netzwerke für mehr Qualität
Der Stärkung der Kindertagespflege wird in Berlin große Bedeutung beigemessen, was sich mitunter daran ablesen lässt, dass mehr als ein Viertel der vom Bund damals bereitgestellten finanziellen Mittel in diesen Bereich fließen sollten.
Im Bund-Länder-Vertrag wurden die konkreten Maßnahmen im Handlungsfeld 8 wie folgt ausgeführt:
Die Betreuungsentgelte für Kindertagespflegepersonen wurden ab dem 01.01.2020 und nochmals ab dem 01.11.2020 deutlich angehoben, so dass Personen, die drei Kinder ganztags in Kindertagespflege betreuen, mittlerweile Zahlungen erhalten, die sich am Landesmindestlohn orientieren.
Seit dem 01.01.2019 erhalten Kindertagespflegepersonen eine pauschale Vergütung pro Kind und Monat für die mittelbar pädagogische Arbeit, die sie außerhalb ihrer eigentlichen Betreuungszeit leisten, wie z.B. Dokumentation, Elterngespräche oder die Vor- und Nachbereitung ihrer pädagogischen Angebote. Ab dem 01.11.2020 wurde diese Zahlung auf 50,00 Euro pro Kind angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 52,00 Euro erfolgte ab 01.01.2023.
Es wird eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die mithilfe von bis zu 15 Mitarbeitenden kooperierende Jugendämter entlastet und die Kindertagespflegepersonen bei der Weiterentwicklung von Qualität unterstützt.
Dieses Projekt wurde von der SenBJF europaweit öffentlich ausgeschrieben und im Juli 2020 an die Familien für Kinder gGmbH vergeben. Die Familien für Kinder gGmbH eröffnete die KoQU am 01.09.2020.
Analog zum Instrumentenkasten, aus dem die einzelnen Bundesländer ihre individuellen Handlungsfelder auswählen konnten, hatten die Jugendämter in Berlin ebenfalls im Rahmen dieses Projektes die Möglichkeit, aus einem Angebot an Handlungsfeldern auszuwählen. Ausgewählt werden sollten die Handlungsfelder, die im Bezirk konkret zu Entlastung führen.
Sollte Unterstützung in Bereichen gewünscht werden, die nicht explizit in den einzelnen Handlungsfeldern erwähnt werden, konnten die Unterstützenden nach Absprache mit der KoQU und dem Auftraggeber (SenBJF) auch weitere Aufgaben übernehmen.
Ziel:
Die interne Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm für die Kindertagespflege ist den Kindertagespflegepersonen bekannt und wird von diesen als Maßnahme der eigenen Qualitätsentwicklung wahrgenommen, wertgeschätzt und regelmäßig genutzt.
Maßnahmen der KoQU:
Ziel:
Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen werden gezielt anhand eines zuvor eruierten Bedarfs initiiert und ggf. bezirksintern oder bezirksübergreifend angeboten.
Maßnahmen der KoQU:
Ziel:
Durch Werbung und Information werden geeignete Personen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson gewonnen. Gleichzeitig erfahren bereits tätige Kindertagespflegepersonen eine Form der Wertschätzung, die die Identifikation mit der Tätigkeit stärkt und sie motiviert, diese fortzusetzen.
Maßnahmen der KoQU:
Ziel:
Geeignete Kindertagespflegepersonen erfahren Unterstützung bei der Suche nach Räumlichkeiten für ihre Kindertagespflegestelle. Vermietende sind über die gesellschaftliche Relevanz der Kindertagespflege und die damit für sie einhergehenden Vorteile (z.B. gesicherte Miete, Hygienevorgaben) informiert.
Maßnahmen der KoQU:
Ziel:
Kindertagespflegepersonen erfahren Unterstützung und die Mitarbeitenden der Jugendämter Entlastung bei der Ausstattung von Kindertagespflegestellen.
Maßnahmen der KoQU:
Ziel:
Kindertagespflegepersonen nutzen Synergieeffekte, die durch die Vernetzung mit Institutionen (Kitas, Familienzentren, Schulen etc.) und anderen Kindertagespflegepersonen entstehen.
Maßnahmen der KoQU:
Ziel:
Die Fachberatung erfährt Entlastung in Handlungsfeldern, die durch die Senatsverwaltung im Rahmen der Ausschreibung des Projektes nicht benannt wurden.