Wer?

Die Familien für Kinder gGmbH hat nach erfolgreicher Bewerbung den Zuschlag für die Einrichtung der Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung erhalten. Laufzeit des Projektes ist vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2022. Als Landesberatungsstelle für Kindertagespflege in Berlin im Auftrag der SenBJF mit angeschlossenem Fortbildungszentrum kann der Träger auf 30 Jahre Erfahrung zurückblicken, in denen Kindertagespflegepersonen akquiriert, geschult und beraten werden, Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, Informationen bereitgestellt werden und immer ein enges Verhältnis zu den Fachberatenden für die Kindertagespflege in den einzelnen Bezirken gepflegt wird. Die Entwicklungen in der Kindertagespflege hin zu mehr Professionalisierung und Verberuflichung hat der Träger in den letzten Jahren intensiv verfolgt, begrüßt und unterstützt.

Insofern ist es den Mitarbeiterinnen der Landesberatungsstelle, Nicole Bittner und Frauke Zeisler, ein besonderes Anliegen, als Leitung der neu geschaffenen Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung die Chancen zu nutzen, die das GUTE KITA GESETZ bietet.

Wo?

Die Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung befindet sich am Tempelhofer Ufer 36 in 10963 Berlin. Die Räume, die fußläufig zu den Büroräumen der Familien für Kinder gGmbH in der Stresemannstraße 78 liegen, bieten ausreichend Platz für die Einrichtung von bis zu 15 Arbeitsplätzen und auch ein großer Veranstaltungsraum ist vorhanden, der für verschiedene Zwecke, wie z.B. interne Evaluationen, Fachtage o.ä. genutzt werden kann.

Wie?

Nicole Bittner und Frauke Zeisler (beide Dipl.-Päd.) leiten die Koordinierungsstelle gemeinschaftlich. Unterstützt werden die Mitarbeiterinnen durch eine Verwaltungskraft, welche für die anberaumte Projektlaufzeit eingestellt wurde.

Zusätzlich zu diesen drei bereits vorhandenen Mitarbeitenden können ab dem 01.01.2021 bis zu 12 weitere Mitarbeitende in Vollzeit eingestellt werden, die jeweils einem bezirklichen Jugendamt / Fachbereich Kindertagespflege zugeordnet werden, um dieses individuell zu unterstützen. Die Voraussetzung für die Einstellung der Unterstützenden ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung und dem entsprechenden Jugendamt.